Zum Inhalt springen

Anwalt für Verkehrsrecht in Köthen

Ich berate und vertrete Sie  im Bereich des Verkehrsrechts. Zu meinem Dienstleistungsangebot zählen die Regulierung von Haftpflichtschäden gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Ferner die Vertretung Ihrer Interessen bei der Schadensregulierung von Verkehrsunfällen. Ferner Ihre Vertretung bei Bußgeld und Strafsachen.

Es ist nicht unbedingt notwendig den Anwalt persönlich zu treffen. Vielmehr gilt dies gerade bei der Regulierung von Unfällen. Deshalb reicht im Zeitalter der elektronischen Kommunikation oft auch telefonischer und schriftlicher Kontakt. So hält es ja auch die Versicherung.

Unfall, Ihr Anwalt für Verkehrsrecht hilft

Verlassen Sie sich von Anfang an auf einen kompetenten Beistand. Somit vermeiden Sie teure und oft nicht mehr zu korrigierende Fehler. Ich beschäftige mich mit der Regulierung von Verkehrsunfällen. Dies besonders schnell und zuverlässig als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Köthen.

Verhalten nach einem Unfall

Verkehrsunfall – was jetzt? Die Beweissicherung nach einem Unfall ist wichtig.

Ein Verkehrsunfall ist für jeden eine Ausnahmesituation. Erstens führen Sie die notwendigen Maßnahmen durch. Danach sollten Sie möglichst alle Beweise zum Unfallhergang sichern. Wichtig sind Namen und Anschrift des Unfallgegners und aller Unfallbeteiligten. Ferner notieren Sie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. Schließlich sind schriftliche Aufzeichnungen sinnvoll.  Falls Zeugen vorhanden sind, notieren Sie deren Kontaktdaten. Notieren Sie Zeugenaussagen genau. Außerdem ist eine Unfallskizze bei der Schadensregulierung hilfreich. Die kleinsten Details sind wichtig. Immerhin können diese bei der Rekonstruktion des Unfallhergangs helfen. Wenn möglich fotografieren Sie die Unfallstelle. Machen Sie Bilder von allen Seiten.

Bagatellschaden? Räumen Sie die Unfallstelle.

Jedenfalls bei nur geringem Sachschaden, räumen Sie die Unfallstelle. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit. Ferner klären Sie mit den Unfallgegnern ob es notwendig ist die Polizei zu rufen. Einerseits entsteht eine Wartezeit bis die Polizeibeamten eingetroffen sind. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass die Beamten ein Bußgeld verhängen. Hingegen sollten Sie bei schweren Verkehrsunfällen oder bei Unfällen mit Personenschaden die Unfallstelle nicht räumen. Verändern Sie den Unfallort nicht und warten bis die Polizei eintrifft. Im Grunde genommen informieren Sie in diesen Fällen immer die Polizei.

Einigung mit dem Unfallgegner? Nichts unterschreiben.

Nach einem Unfall sind alle Unfallbeteiligten aufgeregt. Folglich unterschreiben Sie an der Unfallstelle nichts. Immerhin könnte Ihnen dies später zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Ferner führt dies oft zu Ärger mit der Haftpflichtversicherung.

Die Schadensregulierung nach einem Unfall. Am Besten vom Anwalt für Verkehrsrecht in Köthen.

Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall kostet Ihre Zeit. Zeit ist Geld und zwar Ihr Geld. Folglich sollten Sie die Regulierung nicht von juristischen Laien vornehmen lassen. Beispielsweise die Abschleppfirma, die Autowerkstatt oder die Autovermietung bieten dies an. Lehnen Sie dieses Angebot im eigenen Interesse ab. Einerseits sind die Werkstätten keine Profis in Sachen Verkehrsrecht. Schon gar nicht bei der Regulierung von Unfallschäden. Ferner sind sie an der Reparatur oder dem Verkauf eines neuen Fahrzeuges interessiert. Ob Sie alles erhalten, was Ihnen zusteht ist fraglich.

Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Freund.

Besser ausgedrückt überlassen Sie die Regulierung des Schadens nicht der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Das ist Wichtig! Jedenfalls bieten diese Ihnen eine umfassende und schnelle Regulierung des Unfallschadens an. Dabei sind sie sehr freundlich.  Beachten Sie bitte, die gegnerische Haftpflichtversicherung ist nicht Ihr “Freund”.  Immerhin investieren sie viel Geld in die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter. Sind Sie dem gewachsen? Am Besten Sie lassen den Schaden durch mich, ihrem Anwalt für Verkehrsrecht in Köthen, regulieren.

 Sachschaden – wie hoch ist mein Schaden?

Sie hatten einen Unfall. Ihr Fahrzeug ist beschädigt. Somit stellen sich  Fragen zur Höhe des Schadens. Wie hoch sind die Reparaturkosten? Liegt möglicherweise ein Totalschaden vor? Diese Fragen können Sie als Normalbürger nicht beantworten. Sie haben mehrere Möglichkeiten. Sie können sich einen Kostenvoranschlag von Ihrer Werkstatt holen. Die Werkstatt kann Ihnen jedoch keine Angaben zu einer möglichen Wertminderung Ihres Fahrzeuges machen. Ferner fehlen notwendige Informationen zu einem Nutzungsausfall während der Reparaturdauer. Außerdem ist ein Kostenvoranschlag ab einer gewissen Summe für die Versicherung nicht mehr ausreichend.

Sachverständigen beauftragen

Ich empfehle Ihnen daher eine Kfz- Sachverständigen zu beauftragen. Diesen sollten Sie selbst wählen. Jedenfalls sollten Sie nicht auf einen Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung zurück greifen. Jedenfalls hatte ich die Auswirkungen bereits verdeutlicht. Somit sollten Sie den Schaden vom eigenen Gutachter feststellen lassen. Dies ist Ihr Recht.  Dieser wird Ihren gesamten Schaden ermitteln. Hierzu gehört auch eine mögliche Wertminderung. Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, werden die Kosten Ihres Sachverständigen auch von der  gegnerischen Versicherung übernommen. Zudem gehören diese Ausgaben zu Ihren notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung. Daher tragen Sie in vielen Fällen kein Kostenrisiko. Suchen Sie sich daher einen eigenen Gutachter zur Feststellung Ihres Schadens.

Brauchen Sie Hilfe

Rat und Beistand vom Anwalt für Verkehrsrecht
Die mobile Version verlassen