Was ist Prozesskostenhilfe ?
Die Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe sind in § 114 ZPO geregelt.
Die Prozesskostenhilfe ermöglicht einer Partei, welche die Kosten der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung nicht aufbringen kann, die Wahrnehmung der Rechte durch eine finanzielle Unterstützung. Wer eine Klage einreichen will, hat in der Regel vorab die anfallenden Gerichtskosten zu zahlen. Hinzukommen die möglichen Kosten des eigenen Anwalts. Durch die Prozesskostenhilfe werden diese Kosten als Unterstützungsleistung übernommen.
Wer bekommt Prozesskostenhilfe im Gerichtsprozess?
Prozesskostenhilfe erhält, wer einen Prozess führen will bzw. wer sich in einem Verfahren gegen eine Klage verteidigen möchte und die Kosten hierfür nicht aufbringen kann. Darüber hinaus, dürfen nach gerichtlicher Einschätzung nicht nur geringe Aussichten bestehen, den Prozess zu gewinnen.
Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn ein Dritte für die anfallenden Kosten aufkommt. Dies kann z.B. eine bestehende Rechtsschutzversicherung sein.
Ferner besteht kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe, wenn aufgrund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen ein Dritter (z.B. Ehegatte, Eltern) für die anfallenden Kosten aufkommen muss.
Wie bekommt man Prozesskostenhilfe ?
Zunächst ist ein Antrag erforderlich. In dem Antrag muss das Streitverhältnis ausführlich dargestellt werden und Beweismittel sind anzugeben. Dies ist notwendig, damit das Gericht die „hinreichenden Erfolgsaussichten“ prüfen kann. Es ist anzuraten, bei der Antragstellung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierzu besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe.
Darüber hinaus ist mit dem Antrag, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einschließlich aller Belege einzureichen. Das Gericht prüft anhand der eingereichten Erklärung, ob Sie bedürftig sind.
Welche Kosten werden durch die Prozesskostenhilfe übernommen?
Falls Ihnen Prozesskostenhilfe im Gerichtsprozess bewilligt wird, werden die anfallenden Gerichtskosten übernommen. Je nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, haben Sie entweder keine eigenen Zahlungen zu leisten bzw. monatliche Teilzahlungen. Die monatlichen Teilzahlungen sind auf 48 Monatsraten begrenzt.
Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung werden übernommen, wenn Ihnen ein Rechtsanwalt beigeordnet wurde. Dies ist gesondert zu beantragen.
Sollten sich Ihre Einkommensverhältnissse zukünftig wesentlich verbessern, kann das Gericht Sie nachträglich zu weiteren Zahlungen heranziehen. Dies kann sich bis zur vollen Höhe der Gerichtskosten einschließlich der Anwaltskosten erstrecken. Das Gericht kann hierzu Ihre Einkommensverhältnisse bis zu vier Jahren nach Prozessende überprüfen.
Sollten sich Ihre Einkommensverhältnisse nachträglich verschlechtern, können festgesetzte Raten gemindert oder vollkommen ausgesetzt werden.
Was, falls Sie den Prozess verlieren?
Grundsätzlich müssen Sie sich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung über das Kostenrisiko informieren.
Sollten Sie den Prozess verlieren, haben Sie grundsätzlich die Kosten des Gegners zu tragen. Dies gilt auch, wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Eine Ausnahme besteht im erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsprozess. Dort besteht keine Erstattungspflicht.