Alf Pitschke – Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Köthen
Es gibt viele Situationen, in denen es sich anbietet, möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dies gilt insbesondere bei Problemstellungen auf dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechts.Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Ein versierter Rechtsanwalt kann meist auf den ersten Blick erkennen, ob und in welcher Weise Handlungsbedarf besteht. Der Arbeitsrechtler prüft den Sachverhalt. Ferner kontrolliert er Fristen. Danach entscheide ich gemeinsam mit dem Mandanten, was zu tun ist. Dabei müssen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nicht unbedingt vor einem Termin kontaktieren. Jeder Versicherungsnehmer hat gewisse Obliegenheitspflichten. Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in Köthen nehme ich Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung auf. Ich weiß im Regelfall, welche Informationen benötigt werden, damit eine Kostenübernahme erfolgt.
Wurden Sie gekündigt ?
Ich berate und vertrete Sie bei einer Kündigung. Dabei haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um auf eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung zu reagieren. Kämpfen Sie um Ihren Arbeitsplatz. Es kann sich lohnen. Ich helfe Ihnen. Rechtsanwalt Alf Pitschke – Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Köthen. Auch bei der Überprüfung von Arbeitsverträgen, im Falle einer Abmahnung, bei Lohnforderungen oder sonstigen rechtlichen Problemen im Bereich des Arbeitsrechtes, bin ich für Sie da. Schließlich vertrete ich seit vielen Jahren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fällen. Dabei bilde ich mich ständig weiter. Deshalb garantiere ich eine kompetente Beratung und Vertretung. Ferner ist jeder Mandant anders. Das heißt, ich gehe individuell auf Ihre Wünsche ein. Besser gesagt, Sie sind für mich eine Person und kein Fall. Folglich steht der vertrauensvolle Umgang miteinander im Focus der Zusammenarbeit.Kündigung und Kündigungsschutz
Der Arbeitsplatz ist für viele Menschen die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Wirksamkeit einer Kündigung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Es gibt viele rechtliche Hürden, an denen eine Kündigung scheitern kann. Wurden die Formvorschriften eingehalten ? Wurde eine Sozialauswahl getroffen ? Verstößt die Kündigung gegen Treu und Glauben ? Das sind Fragen auf die ich Ihnen antworten kann. Wurden Sie vom Arbeitgeber gekündigt? Sie haben verschiedene Möglichkeiten zu reagieren. Kämpfen Sie um Ihren Arbeitsplatz. Es kann sich lohnen. Versuchen Sie Ihren Arbeitsplatz mit einer Kündigungsschutzklage zu retten oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erstreiten. Dagegen kann es auch ratsamer sein, sich mit dem Arbeitgeber außergerichtlich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu einigen. Ferner prüfe ich für Sie die Wirksamkeit einer Kündigung, vertrete Sie vor den Arbeitsgerichten, handele Abfindungen oder Aufhebungsverträge aus. Kurzum ich berate Sie über die sozialrechtlichen Folgen einer Kündigung und mache Ansprüche die mit der Kündigung in Zusammenhang stehen, geltend.
Im Arbeitsrecht gibt es unterschiedliche Fristen.
Wurden Sie vom Arbeitgeber gekündigt, beginnt die gesetzliche Klagefrist von drei Wochen. Somit sollten Sie innerhalb dieser Zeit Kündigungsschutzklage erheben. Dabei können Sie eine solche Klage selbst einreichen. Das heißt, vor den Arbeitsgerichten besteht kein Anwaltszwang. Daher muss nicht notwendigerweise ein Rechtsanwalt die Klage einreichen und den Prozess führen. Beim Landesarbeitsgericht besteht ein gesetzlicher Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt. Folglich ist es ratsam einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dies zeigt die Praxis. Sie sollten damit rechnen, dass auch Ihr Arbeitgeber einen Rechtsanwalt beauftragen wird. Er wird sich gegen die Klage verteidigen. Aus Gründen der Waffengleichheit sollte dann auch der Arbeitnehmer von einem Anwalt für Arbeitsrecht vertreten sein.
Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht
Sie haben die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dies ist eine finanzielle Hilfe des Staates. Eine Rechtsschutzversicherung darf nicht bestehen. Ferner dürfen andere nicht für die Kosten aufkommen. Ich werde Sie entsprechend beraten. Ferner werde ich Ihnen beim Ausfüllen eines entsprechenden Antrages helfen. Prozesskostenhilfe können Sie erhalten, wenn Sie bedürftig sind. Ferner bedarf die Klage auch einer gewissen Erfolgsaussicht.
Prozessverlauf im Arbeitsrecht
Das Verfahren beginnt mit Erhebung der Klage. Danach sendet das Arbeitsgericht eine Abschrift der Klage an Ihren Arbeitgeber. Gleichzeitig erfolgt eine Ladung zum Gütetermin. Das Güteverfahren ist in § 54 ArbGG geregelt. Es findet vor dem Vorsitzenden statt. In dieser Verhandlung soll auf eine gütliche Einigung der Parteien hingewirkt werden. Bei der Kündigungsschutzklage ist dies meist ein Vergleich. Die Kündigung wird dann gegen Zahlung einer Abfindung akzeptiert. Mit dem Vergleich ist das Verfahren beendet. Falls sich die Parteien nicht einigen, läuft der Prozess weiter. Das Gericht verlangt einen schriftlichen Vortrag. Hierzu setzt es Fristen. Meist bestimmt das Gericht einen Kammertermin. Frühestens in diesem Termin fällt der Richter ein Urteil.
Anspruch auf Abfindung im Arbeitsrecht
Es gibt einen generellen Anspruch auf Abfindung. Dies ist falsch. Viele die vom Arbeitgeber gekündigt wurden unterliegen diesem Irrtum. Denn nur bei Vorliegen eines Sozialplans könnte ein Abfindungsanspruch bestehen. Dabei ist ein Sozialplan eine Regelung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. In den meisten Fällen liegt ein solcher jedoch nicht vor. Ferner kann sich ein Abfindungsanspruch auch aus § 1a KSchG ergeben. Hierzu bietet der Arbeitgeber bereits in der Kündigung eine Abfindung an. Der Arbeitnehmer darf dann keine Klage erhebt.
Abfindung in der Praxis
In der Praxis enden jedoch die meisten Kündigungsschutzklagen mit einem Abfindungsvergleich. Dabei erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung, falls er die Kündigung akzeptiert. Vielfach ist eine solche Einigung sinnvoll. Sie haben gerade mit Ihrem Arbeitgeber einen Rechtsstreit. Das Vertrauensverhältnis ist dadurch beeinträchtigt. Die meisten Mandanten wollen nicht mehr für Ihren Arbeitgeber arbeiten. Ein Abfindungsvergleich ist eine bewährte Lösung. Dieser gerichtliche Vergleich schafft einen Vollstreckungstitel. Falls der Arbeitgeber nicht zahlt, kann sofort vollstreckt werden.