Ich bin Ihr Anwalt für Internetrecht in Köthen und Umgebung.
Das Internet ist das inzwischen wichtigste Kommunikationsmittel der Menschheit. Ob E-Mail, Internettelefonie oder der Informationsaustausch. Ferner die Abwicklung von Bankgeschäften, der Kauf von Dienstleistungen oder Waren oder auch die Freizeitgestaltung. Anders ausgedrückt, das Potential des Internet ist unerschöpflich.Aus diesem Grund müssten auch rechtliche Regelungen gefunden werden. Anfänglich existierte eine rechtliche Grauzone. Aber mit Beginn der Vermarktung sind auch rechtliche Regelungen notwendig. Das Internetrecht wird auch als Onlinerecht bezeichnet. Im Grunde genommen befasst sich mit rechtlichen Problemen welche mit der Verwendung des Internet einhergehen. Somit ist es kein eigenes Rechtsgebiet. Vielmehr setzt es sich aus einer Vielzahl von Rechtsgebieten zusammen. Kurzum das gesamte Recht das mit der Verwendung des Internets zusammenhängt. Zum Beispiel sind das, das Domainrecht, das E-Commerce-Recht, das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht, das Markenrecht, und das Strafrecht im Internet. Weiterhin spielt auf kommerziellen Websites auch das Datenschutzrecht eine wichtige Rolle. Falls Sie rechtlichen Rat benötigen, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Internetrecht in Köthen gern zur Verfügung.
Kompetente Hilfe im Internetrecht ist rar.
Alf Pitschke, Ihr Anwalt für Internetrecht in Köthen vertritt seit Jahren zahlreiche Mandanten in diesem Bereich.
Was versteht man unter Internetrecht?
Immerhin nutzen 80 Prozent der Deutschen regelmäßig das Internet. Jedoch nur die wenigsten wissen, dass das World Wide Web auch Risiken bereithält. Diese Risiken sind vielfältig: Webseiten können abgemahnt werden, weil sie rechtlich veraltet sind, Käufer warten vergeblich auf Ihre Ware aus dem scheinbar seriösen Online Shop und Verstöße gegen den Datenschutz können sanktioniert werden. Überdies könnte diese Aufzählung endlos weitergeführt werden. Daher ist es umso wichtiger, bei allen Fragen rund um das Internetrecht einen kompetenten Partner an der Seite zu haben.Wozu Rat vom Anwalt?
Die private und geschäftliche Nutzung des Internets ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ferner lassen sich Betrug im Internet und Probleme beim Vertragsschluss oft nur noch rechtlich lösen. Auch bevor man im Internet geschäftlich agiert empfiehlt es sich rechtlichen Rat einzuholen. Denn viele Rechte und Pflichten beim online-Geschäft sind vielen unbekannt. Ebenfalls können Abmahnungen, Umtausch, Reklamation, Abbestellung und Lieferung durch die Anonymität im Internet bei Kauf und Verkauf zu einem Problem werden. Doch nicht nur als Online-Shop-Betreiber oder als aktiver Nutzer von Online-Auktionshäusern wie eBay kann man mit rechtlichen Fragen und Problemen konfrontiert werden: Auch das Verwenden von fremden Bildern, Videos, Musik oder Texten ist im World Wide Web ein ebenso brisantes Thema wie das sogenannte Filesharing, Abofallen oder der Datenschutz.Der Anwalt für Internetrecht in der Praxis
Das Internetrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet. Somit stellt es den beratenden Anwalt vor viele zu beachtende Punkte. Zudem ist die Vielfalt und die ständige Weiterentwicklung des Internets eine weitere Herausforderung. Daher sind fundierte Kenntnisse für eine kompetente Beratung unerlässlich. Daher muss der Rechtsanwalt die Aktivitäten im Internet nicht nur rechtlich bewerten können, er muss auch die Grundlagen der technischen Umsetzung beherrschen. Hierzu zählen auch die Kenntnisse in der ständigen technischen Weiterentwicklung des Internets.Schwerpunkt meiner Tätigkeit
Nachdem des Teledienstgesetz von 1997 abgeschafft wurde, ist heute das Telemediengesetz (TMG) das zentrale Gesetz. Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Internetrecht sind die rechtliche Gestaltung und Absicherung von Websites durch Rechteklärung und Lizenzverträge. Ferner das sekundäre Vertragsrecht der AGB. Schließlich kläre ich Fragen zur Domain. Übrigens melde ich für Sie Deutschland- und Europaweit auf Wunsch Marken an. Die fundierte Prüfung des Inhalts Ihrer Websites schützt Sie vor Haftungsansprüchen. Ich berate Sie beim Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Internet unter Einbeziehung von Haftung und Gewährleistung. Ferner berate ich Sie bei negativen Bewertungen auf Ebay, Amazon und Co. Überdies biete ich rechtliche Hilfe bei “Abofallen” sowie bei Verträgen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO).Kompetente und zuverlässige Hilfe erhalten Sie in folgenden Bereichen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Prüfung von Webseiten
Rechtsschutz bei Abmahnungen wegen Fileshaing
Vertretung bei Verstößen gegen das Wettbewerbs-, Marken oder Urheberrecht
Beratung bei negativen Bewertungen auf Ebay, Amazon und Co.
Kaufverträge über Online-Shops und Ebay.
Rechtsfragen zum Webdesign und den damit in Verbindung stehenden Verträgen
Rechtliche Hilfe bei „Abofallen“
Verträge zur Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Streitigkeiten über Domains und Domainnamen.
Ihr Anwalt hilft sofort!
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten ?
Sie haben eine Abmahnung erhalten. Was sollten Sie tun. Hinweise und rechtlicher Rat von Alf Pitschke – Ihren Anwalt für Internetrecht in Köthen und Umgebung. Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung. Sie sollen eine bestimmte Handlung oder ein Verhalten zukünftig unterlassen. Also etwas nicht mehr tun, was Sie bisher getan haben. Vor allem im Bereich des gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Wettbewerbsrecht, im Urheberrecht und im Markenrecht, hat die Abmahnung besondere Bedeutung. Daher sollten Sie eine Abmahnung nie ignorieren. Immerhin hat die Abmahnung die Funktion Streitigkeiten beizulegen. Allerdings ohne die Einschaltung eines Gerichts auf direktem Weg.Rechtliche Anforderungen an die Abmahnung.
Erstens muss die Abmahnung das beanstandete Verhalten genau schildern. Hierzu zählt, dass der Sachverhalt und der gerügte Rechtsverstoß dargelegt wurden. Zweitens muss die Abmahnung die Aufforderung enthalten, innerhalb angemessener Frist, das gerügte Verhalten zu unterlassen. Drittens müssen rechtliche Schritte angedroht werden. Überdies ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.
Wie sollten Sie reagieren.
Auf die Abmahnung können Sie unterschiedlich reagieren.
Mein Rat an Sie – nicht vorschnell handeln. Beispielsweise durch Kontaktaufnahme mit den gegnerischen Anwälten. Ebenso wie die ungeprüfte Abgabe der beiliegenden Unterlassungserklärung. Lassen Sie sich beraten.
Mein erklärtes Ziel ist die möglichst wirtschaftliche Beilegung der Angelegenheit. Senden Sie mir die Abmahnung zu. Dann besprechen wir die nächsten Schritte und die beste Verteidigung.
Berechtigte Abmahnung
Falls der gerügte Sachverhalt und der Rechtsverstoß zutreffen, verhindert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine gerichtliche Auseinandersetzung. Wird die vorformulierte Erklärung unterschrieben, ist bei erneuter Vornahme der gerügten Handlung die festgesetzte Vertragsstrafe zu zahlen. Ferner hat der berechtigt Abgemahnte auch die Kosten zu tragen. Sofern der abgemahnte Sachverhalt unstrittig ist, die Unterlassungsverpflichtung in der vorformulierten Form anerkannt werden soll und die Höhe der Vertragsstrafe angemessen ist, kann die unveränderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Jedoch ist dies selten der Fall. Lassen Sie sich kompetent beraten.
Modifizierte Unterlassungserklärung
Denn Sie können auch eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Jedenfalls dann, wenn der veranschlagte Gegenstandwert unrealistisch hoch angesetzt wurde. Ferner sollten Sie prüfen, ob die Unterlassungserklärung nicht weiter geht als Sie verpflichtet sind. Aber Vorsicht, sollten die modifizierte Unterlassungserklärung weniger als die gesetzlichen Pflichten beinhalten, riskieren Sie ein gerichtliches Verfahren. Dabei trägt der Abmahnende keinerlei Kostenrisiko.
Deswegen sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Ferner besteht noch die Möglichkeit mit der Gegenseite einen Vergleich zu vereinbaren. Allerdings sollten Sie dies nie ohne anwaltliche Hilfe versuchen.
Unberechtigte Abmahnung
Falls der abgemahnte Sachverhalt oder der Rechtsverstoß nicht zutreffen, können Sie ein gerichtliches Verfahren riskieren. Aber Sie sollten sich absolut sicher sein. Immerhin riskieren Sie eine einstweilige Verfügung. Dies kann Ihren Geschäftsbetrieb erheblich stören. Die Verfügung muss unbedingt befolgt werden und kann erst nach einem Prozess beseitigt werden. Inzwischen vergeht viel Zeit in welcher Sie eingeschränkt sind.
Des Weiteren können Sie eine negative Feststellungsklage einreichen. Dadurch lassen Sie gerichtlich feststellen, dass der Unterlassungsanspruch nicht besteht.