Die Berechnung der Anwaltsgebühren
Die Gebühren und Auslagen für die anwaltliche Tätigkeit bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierbei handelt es sich um die bundesweit gesetzlich festgelegten Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit.
In zivilrechtlichen einschließlich arbeitsrechtlichen sowie verfassungsrechtlichen Angelegenheiten berechnen sich die Gebühren nach dem in einer Sache maßgeblichen Gegenstandswert und den jeweils angefallenen Gebührentatbeständen.
Im Bereich des Verkehrsstrafrechts und des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechtes wird nach sogenannten Betragsrahmengebühren abgerechnet.
1.Erstberatung
Für die Erstberatung sieht der Gesetzgeber für Verbraucher eine Höchstgebühr von 190,00 EUR vor. Hinzu kommen Auslagen und Mehrwertsteuer.
Weshalb ich eine Kurzberatung für eine günstige Beratungspauschale anbiete.
In bestimmten Angelegenheiten bietet es sich an, gesonderte Vergütungsvereinbarungen (Pauschalvergütungen oder Zeitvergütungen) zu treffen. Auch hier kann eine individuell angepasste Lösung gefunden werden.
Darüber hinaus ist immer zu überprüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Gern übernehmen ich für Sie diesen Service und stelle bei Ihrer Versicherung eine Deckungsanfrage. Darüber hinaus werde ich Sie über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe aufklären.
2.Kostenübernahme der Anwaltsgebühren durch die Rechtsschutzversicherung
Je nach Art und Umfang des durch Sie abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages sind weite Teile der u.U. entstehenden anwaltlichen Vergütung abgedeckt. Daher arbeitet meine Kanzlei mit allen Rechtsschutzversicherungen vertrauensvoll zusammen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreites übernimmt, stelle ich gerne die Deckungsanfrage für Sie und kläre mit der Rechtsschutzversicherung auftretende Fragen direkt. Bitte beachten Sie, dass die Verträge oftmals eine Selbstbeteiligung durch Sie enthalten. Diese Kosten fallen gesondert an.
3.Kostenübernahme durch die Gegenseite
In einer Vielzahl von Fällen ist die Gegenseite verpflichtet, die Kosten anwaltlicher Vertretung und Beratung zu übernehmen. So muss zum Beispiel Ihr Gegner Ihre Anwaltskosten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung tragen, wenn er sich im Verzug mit einer ihm obliegenden Leistungsverpflichtung befindet oder zu Recht abgemahnt wurde. Nach einem Verkehrsunfall, bei dem die Schuldfrage geklärt ist, muss die Gegenseite bzw. deren Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten in vollem Umfange tragen.
4.Prozessfinanzierung
Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, aussichtsreiche Rechtsstreitigkeiten im Klageverfahren über einen sog. Prozessfinanzierung (z. B. Juragent, Allianz Prozess Finanzierung)finanzieren zu lassen , der im Gegenzug einen Teil der erstrittenen Summe erhält, sofern “Sie” gewinnen. Gerne prüfen wir, ob diese Möglichkeit für Sie in Betracht kommt.